Als Unternehmen müssen Sie eine Vielzahl an steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen sowie organisatorischen Pflichten erfüllen, welche regelmäßig durch die Behörden in unterschiedlichsten Verfahren überprüft werden. Wir beraten Sie vollumfänglich bei Prüfungen durch die Behörden vom Tag der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bis zum Erlass der daraus resultierenden Bescheide. Als unser Mandant können Sie sich jederzeit sicher sein - wir lassen Sie nicht alleine im Regen stehen.
Steuerliche Außenprüfung
Unsere Experten begleiten Sie in allen Phasen einer steuerlichen Außenprüfung. Von der Entwicklung einer Strategie, über die Modellierungen unterschiedlicher Szenarien und der effizienten Abwicklung, der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussbesprechung bis zur anschließenden Umsetzung der Feststellungen. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Interessen mit unserem gewöhnten Kohnle & Partner Ansatz bei. Mutig. Überzeugend. Anspruchsvoll.
Die sozialversicherungsrechtliche Prüfung Ihres Unternehmens durch die Rentenversicherung und die Hauptzollämter kann weitreichende Konsequenzen für Sie als Unternehmen und Unternehmer mit sich bringen. Eine Prüfung erfordert daher in vielen Fällen sinnvollerweise eine Beratung – möglichst schon bevor „das Kind in den Brunnen“ gefallen ist und somit vor Beginn der Prüfung. Um mögliche aus einer Sozialversicherungsprüfung resultierende Konsequenzen wie eine Lohnsteuer-Außenprüfung, hohe Nachzahlungen und ggf. sogar die Gefährdung Ihrer betrieblichen Existenz zu vermeiden, sollten Sie deshalb von Anfang an auf einen kompetenten Partner setzen. Wir nehmen diese Rolle gerne an.
Besteht ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung, steht die Steuerfahndung vor der Tür Ihres Unternehmens und / oder bei Ihnen zu Hause. Wir sind während dieser brenzlichen Situation an Ihrer Seite und beraten Sie, während Ihre beschlagnahmten Unterlagen geprüft werden. Somit stellen wir nicht nur das richtige Verhalten in dieser Situation sicher, sondern übernehmen auch die Kommunikation mit dem Finanzamt und prüfen alle Faktoren für eine potenzielle Strafmilderung. Kommt es zum Prozess, können Sie sich auf einen kompetenten Rechtsverteidiger aus unserem Kooperationsnetzwerk verlassen.
Im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Sonderprüfung prüft die Finanzverwaltung einzelne Tatbestände im Bereich der Umsatzsteuer. Durch unsere tiefgehende Expertise, auch in Bezug auf grenzüberschreitende Sachverhalte und damit verbundene Risiken aus umsatzsteuerlicher Sicht, sind wir auch im Falle einer Sonderprüfung Ihr gewohnt kompetenter und lösungsorientierter Partner, der sich für die Wahrung Ihrer Interessen einsetzt.